Beratung
Als Fachanwaltskanzlei für Medizinrechtsrecht beraten wir Ihre Praxis:
Im Rahmen der rechtlichen Praxisberatung beraten wir hauptsächlich Fälle des
Praxiskaufes und der Gesellschaftsgründung. Die Rechtsberatung im Rahmen der
Praxisdurchführung beschränkt sich auf Einzelfälle bzw. der ständigen
Personalberatung/Arbeitsverträge und des Inkassorechts. Wir beraten
rechtlich umfassend in Rahmen der Praxisauseinandersetzung.
A. Praxisgründung
Das Kauf- und Gesellschaftsrecht regelt Kooperationen, die sich zur
Erreichung eines bestimmten Zwecks durch Rechtsgeschäft begründen.
B. Praxisdurchführung
Streitigkeiten zwischen Gesellschaftern bzw. Vertragskontrahenten sind von
hoher rechtlicher Komplexität. Arbeitsverträge müssen aktualisiert werden,
Vergütungsforderungen müssen vor Gericht eingeklagt werden. Konflikte münden
häufig auch im Ausscheiden von Gesellschaftern und/oder Geschäftsführern,
sollten diese keine einvernehmliche rechtliche Lösung finden. Folgeprobleme
wie Konkurrenzschutz und Vertragsstrafen stellen sich.
C. Praxisbeendigung
Wir beraten vornehmlich Ärzte, ärztliche Gesellschaften, Gesellschafter und
auch GmbH-Geschäftsführer in allen Sachverhalten und Phasen eines
Gesellschafterstreits, insbesondere auch beim freiwilligen oder erzwungenen
Ausscheiden. Folgeprobleme bilden nicht selten Raum für gerichtliche
Auseinandersetzungen.
Unsere Tätigkeitsschwerpunkte:
• Prüfung und Erstellung von Kauf- und Gesellschaftsverträgen.
• Prüfung und Erstellung von Arzt-Anstellungsverträgen bzw.
Personalarbeitsverträgen.
• Vorbereitung von Beschlüssen und Gesellschafterversammlungen im
Konfliktfall.
• Planung und Rechtsberatung im Falle der Kündigung, des Ausschlusses
der Einziehung und auch des Verbleibs in der Gesellschaft.
• Planung und Rechtsberatung im Falle der Gesellschafternachfolge.
• Außergerichtliche und gerichtliche Vertretung zur Durchsetzung bzw.
Abwehr von Ansprüchen, insbesondere Abfindungszahlungen.
• Schnelle Sicherung von Ansprüchen durch einstweilige Verfügungen.
• Vollständige steuerliche Begleitung aus Sicht der Gesellschaft und
der Gesellschafter beim Austritt/Ausscheiden von Gesellschaftern.
• Beratung bei der Abberufung bzw. Amtsniederlegung des
Geschäftsführers.
Im Rahmen der rechtlichen Praxisberatung beraten wir hauptsächlich Fälle des
Praxiskaufes und der Gesellschaftsgründung. Die Rechtsberatung im Rahmen der
Praxisdurchführung beschränkt sich auf Einzelfälle bzw. der ständigen
Personalberatung/Arbeitsverträge und des Inkassorechts. Wir beraten
rechtlich umfassend in Rahmen der Praxisauseinandersetzung.
A. Praxisgründung
Das Kauf- und Gesellschaftsrecht regelt Kooperationen, die sich zur
Erreichung eines bestimmten Zwecks durch Rechtsgeschäft begründen.
B. Praxisdurchführung
Streitigkeiten zwischen Gesellschaftern bzw. Vertragskontrahenten sind von
hoher rechtlicher Komplexität. Arbeitsverträge müssen aktualisiert werden,
Vergütungsforderungen müssen vor Gericht eingeklagt werden. Konflikte münden
häufig auch im Ausscheiden von Gesellschaftern und/oder Geschäftsführern,
sollten diese keine einvernehmliche rechtliche Lösung finden. Folgeprobleme
wie Konkurrenzschutz und Vertragsstrafen stellen sich.
C. Praxisbeendigung
Wir beraten vornehmlich Ärzte, ärztliche Gesellschaften, Gesellschafter und
auch GmbH-Geschäftsführer in allen Sachverhalten und Phasen eines
Gesellschafterstreits, insbesondere auch beim freiwilligen oder erzwungenen
Ausscheiden. Folgeprobleme bilden nicht selten Raum für gerichtliche
Auseinandersetzungen.
Unsere Tätigkeitsschwerpunkte:
• Prüfung und Erstellung von Kauf- und Gesellschaftsverträgen.
• Prüfung und Erstellung von Arzt-Anstellungsverträgen bzw.
Personalarbeitsverträgen.
• Vorbereitung von Beschlüssen und Gesellschafterversammlungen im
Konfliktfall.
• Planung und Rechtsberatung im Falle der Kündigung, des Ausschlusses
der Einziehung und auch des Verbleibs in der Gesellschaft.
• Planung und Rechtsberatung im Falle der Gesellschafternachfolge.
• Außergerichtliche und gerichtliche Vertretung zur Durchsetzung bzw.
Abwehr von Ansprüchen, insbesondere Abfindungszahlungen.
• Schnelle Sicherung von Ansprüchen durch einstweilige Verfügungen.
• Vollständige steuerliche Begleitung aus Sicht der Gesellschaft und
der Gesellschafter beim Austritt/Ausscheiden von Gesellschaftern.
• Beratung bei der Abberufung bzw. Amtsniederlegung des
Geschäftsführers.