Praxisverträge Zahnarztpraxis
Behandlungsvertrag
Pflichten des Patienten:
- Vergütung
- Nebenpflichten
- Obliegenheiten (Compliance)
Pflichten des Zahnarztes:
- Aufklärung (Eingriff, Risiko, Selbstbestimmung)
- wirtschaftliche Aufklärung (Heil- Kostenplan)
- Befunderhebung und Diagnose, Abrechnung (Inkasso)
- lege artis Behandlung, Behandlungsinformationen
- grober Behandlungsfehler:
Unterlassen notw. Kontrollbefunde / OPG-Aufnahmen
z. B. Implantate ohne / unzureichende Röntgenkontrolle
Unterlassen Röntgendiagnostik bei Wurzelkanalbehandlung
Kieferbruch / Nervverletzung bei Weißheitszahnextraktion
nicht: fehlender Mundschutz
Praxiskaufvertrag
- Formlose Parteivereinbarung (Ausnahme § 311b BGB)
- Aufschiebende Bedingung der ZulErteilung nicht erforderlich (keine Zulassungsbeschränkungen)
- Keine Genehmigung erforderlich (Ausnahme: § 1365 BGB)
- Kaufpreis (maßgeblich durch den Patientenstamm bestimmt, immaterieller + materieller Wert):
* verschiedene Bewertungstheorien (Ertragswert/Substanzwert)
* verschiedene Rechtsgebiete (BGB/Zahnarztrecht/Sozialrecht)
* Zahlungszeitpunkt, Verzinsungsklausel, keine Umsatzsteuerpflicht
* Zahlungsmodalitäten (z.B. Versorgungsleistung/Raten/Leib-Rente)
- Übernahmezeitpunkt / Gefahrübergang / (Honorar)Abgrenzung
- Zusicherungen / Garantien des Verkäufers, Rechtsfolgen (Herabsetzung des KP bei Verletzung)
- Einzellisten: Genaue Bezeichnung der übernommenen Gegenstände / Forderungen:
* kein Erwerb einer Sachgesamtheit «Zahnarztpraxis»,
* detaillierte Beschreibung und Benennung unumgänglich (Anlagen beifügen)
* Übertragung bewegl.. WG + Vorräte, Ford.abtretung, Übernahme v. Verbindlichkeiten
- Eintritt in Dauerschuldverhältnisse (Versicherungsverträge, Praxismietvertrag, Arbeitsverträge)
- Übertragung Patientenkartei mit Patientenzustimmung (BGH: 2-Schrank-Modell) + Mitarbeit beider
- Haftung des Veräußerers, Erwerber haftet grds. nicht für Altschulden (Ausnahme: § 75 AO)
- Wettbewerbsverbot und Vertragsstrafe (Rspr.: gegenständlich./räumlich/zeitlich zulässig)
- evtl. Rücktrittsrechte vereinbaren (falls keine Zulassung, Tod, v.a. Zusicherung/Garantieverletzung)
- Steuerliche Folgen: Verkäufer (§§ 16, 18 EStG, begünstigt VG) + Erwerber (Kpr. als AfA-Potential)
Gemeinschaftspraxisvertrag
Eintritt/Aufnahme in eine bestehende GP – ohne Vermögensbeteiligung:
- Sonderproblem: Nullbeteiligungsgesellschaft
Eintritt ohne finanzielle Beteiligung
Scheingesellschafter Probleme auch seit LSG, Urteil vom 12.12.2014
- LSG: Steuerlich Mitunternehmerschaft erforderlich!
„Gleichberechtigung der Partner iSd. Sozialgesetzbuches liegt nur vor, wenn vertraglich gleiche Rechte und Pflichten der Teilhaber in Berufsausübung und Praxisführung vereinbart sind“ (dazu: Möller in MedR 1999, 493 ff.)
Mindestvoraussetzungen:
- erfolgsabhängige Vergütung
- Anteil am Zuwachs der stillen Reserven / immat. Praxiswert seit Eintritt
- Beteiligung an der Geschäftsführung
- Kein vollständiger Haftungsausschluss, wenn Voraussetzungen (-), dann Scheingesellschafter
Eintritt / Aufnahme in eine bestehende GP – mit Vermögensbeteiligung:
Präambel (um was geht es eigentlich)
- Regelungen zur Gründung + Durchführung + Beendigung notwendig
- Besondere Genehmigung durch den Zulassungsausschuss der KZV
- zulässige Rechtsform (GbR, PartnerschaftsG / mBH, GmbH z.B. MVZ)
- gemeinsame Einnahmen / Ausgaben
- eine Abrechnungsnummer
- gemeinsamer Stempel / Praxisschild / Briefkopf
- Gesamthandvermögen / Sonderbetriebsvermögen
- Haftung für Verbindlichkeiten bei Eintritt / - - Austritt
- Urlaub, Krankheit, dauernde Berufsunfähigkeit
- Beendigung, Kündigung und Abfindungsguthaben
- Konkurrenzverbot, Sperrgebiet, Wettbewerbsenthaltung, Strafzahlung
Praxismietvertrag:
Vertragsinhalt:
- Parteien / Vollmacht, Vertragsbeginn, ggfs. Präambel / separat vom Kaufvertrag
- Dauer der Mietzeit (sinnvoller Weise Festmietzeit mit Verlängerungsoptionen)
- Mietobjekt, Zustand, Nutzungszweck
- Kleinstreparaturen, Instandhaltungen / Ausbau, Schönheitsreparaturen
- Mängelrechte des Mieters, Obhutspflichten des Mieters
- Miethöhe (keine Umsatzsteuer), Nebenkosten / Abrechnung, Kaution
- Mietanpassungsklausel, evtl. Indexklausel / Staffelmiete
- Bauliche Veränderungen, Einbringung durch Mieter, Rückbauverpflichtung
- Aufnahme von Partnern / BAG, Praxisnachfolgern, Untermietern
- Verkehrssicherungspflichten (v.a. Abwälzung der Räum- und Streupflichten)
- Kündigung, a.o. Kündigungsrechte (Tod, Berufsunfähigkeit, Z.Entziehung)
- Werbung, Praxisschild, Hinweistafel bei Praxisverlegung
- Konkurrenzschutz
- Sonstiges: Anlagen zB. Pläne / Baugesuch, Hausordnung, Energieausweis
Pflichten des Patienten:
- Vergütung
- Nebenpflichten
- Obliegenheiten (Compliance)
Pflichten des Zahnarztes:
- Aufklärung (Eingriff, Risiko, Selbstbestimmung)
- wirtschaftliche Aufklärung (Heil- Kostenplan)
- Befunderhebung und Diagnose, Abrechnung (Inkasso)
- lege artis Behandlung, Behandlungsinformationen
- grober Behandlungsfehler:
Unterlassen notw. Kontrollbefunde / OPG-Aufnahmen
z. B. Implantate ohne / unzureichende Röntgenkontrolle
Unterlassen Röntgendiagnostik bei Wurzelkanalbehandlung
Kieferbruch / Nervverletzung bei Weißheitszahnextraktion
nicht: fehlender Mundschutz
Praxiskaufvertrag
- Formlose Parteivereinbarung (Ausnahme § 311b BGB)
- Aufschiebende Bedingung der ZulErteilung nicht erforderlich (keine Zulassungsbeschränkungen)
- Keine Genehmigung erforderlich (Ausnahme: § 1365 BGB)
- Kaufpreis (maßgeblich durch den Patientenstamm bestimmt, immaterieller + materieller Wert):
* verschiedene Bewertungstheorien (Ertragswert/Substanzwert)
* verschiedene Rechtsgebiete (BGB/Zahnarztrecht/Sozialrecht)
* Zahlungszeitpunkt, Verzinsungsklausel, keine Umsatzsteuerpflicht
* Zahlungsmodalitäten (z.B. Versorgungsleistung/Raten/Leib-Rente)
- Übernahmezeitpunkt / Gefahrübergang / (Honorar)Abgrenzung
- Zusicherungen / Garantien des Verkäufers, Rechtsfolgen (Herabsetzung des KP bei Verletzung)
- Einzellisten: Genaue Bezeichnung der übernommenen Gegenstände / Forderungen:
* kein Erwerb einer Sachgesamtheit «Zahnarztpraxis»,
* detaillierte Beschreibung und Benennung unumgänglich (Anlagen beifügen)
* Übertragung bewegl.. WG + Vorräte, Ford.abtretung, Übernahme v. Verbindlichkeiten
- Eintritt in Dauerschuldverhältnisse (Versicherungsverträge, Praxismietvertrag, Arbeitsverträge)
- Übertragung Patientenkartei mit Patientenzustimmung (BGH: 2-Schrank-Modell) + Mitarbeit beider
- Haftung des Veräußerers, Erwerber haftet grds. nicht für Altschulden (Ausnahme: § 75 AO)
- Wettbewerbsverbot und Vertragsstrafe (Rspr.: gegenständlich./räumlich/zeitlich zulässig)
- evtl. Rücktrittsrechte vereinbaren (falls keine Zulassung, Tod, v.a. Zusicherung/Garantieverletzung)
- Steuerliche Folgen: Verkäufer (§§ 16, 18 EStG, begünstigt VG) + Erwerber (Kpr. als AfA-Potential)
Gemeinschaftspraxisvertrag
Eintritt/Aufnahme in eine bestehende GP – ohne Vermögensbeteiligung:
- Sonderproblem: Nullbeteiligungsgesellschaft
Eintritt ohne finanzielle Beteiligung
Scheingesellschafter Probleme auch seit LSG, Urteil vom 12.12.2014
- LSG: Steuerlich Mitunternehmerschaft erforderlich!
„Gleichberechtigung der Partner iSd. Sozialgesetzbuches liegt nur vor, wenn vertraglich gleiche Rechte und Pflichten der Teilhaber in Berufsausübung und Praxisführung vereinbart sind“ (dazu: Möller in MedR 1999, 493 ff.)
Mindestvoraussetzungen:
- erfolgsabhängige Vergütung
- Anteil am Zuwachs der stillen Reserven / immat. Praxiswert seit Eintritt
- Beteiligung an der Geschäftsführung
- Kein vollständiger Haftungsausschluss, wenn Voraussetzungen (-), dann Scheingesellschafter
Eintritt / Aufnahme in eine bestehende GP – mit Vermögensbeteiligung:
Präambel (um was geht es eigentlich)
- Regelungen zur Gründung + Durchführung + Beendigung notwendig
- Besondere Genehmigung durch den Zulassungsausschuss der KZV
- zulässige Rechtsform (GbR, PartnerschaftsG / mBH, GmbH z.B. MVZ)
- gemeinsame Einnahmen / Ausgaben
- eine Abrechnungsnummer
- gemeinsamer Stempel / Praxisschild / Briefkopf
- Gesamthandvermögen / Sonderbetriebsvermögen
- Haftung für Verbindlichkeiten bei Eintritt / - - Austritt
- Urlaub, Krankheit, dauernde Berufsunfähigkeit
- Beendigung, Kündigung und Abfindungsguthaben
- Konkurrenzverbot, Sperrgebiet, Wettbewerbsenthaltung, Strafzahlung
Praxismietvertrag:
Vertragsinhalt:
- Parteien / Vollmacht, Vertragsbeginn, ggfs. Präambel / separat vom Kaufvertrag
- Dauer der Mietzeit (sinnvoller Weise Festmietzeit mit Verlängerungsoptionen)
- Mietobjekt, Zustand, Nutzungszweck
- Kleinstreparaturen, Instandhaltungen / Ausbau, Schönheitsreparaturen
- Mängelrechte des Mieters, Obhutspflichten des Mieters
- Miethöhe (keine Umsatzsteuer), Nebenkosten / Abrechnung, Kaution
- Mietanpassungsklausel, evtl. Indexklausel / Staffelmiete
- Bauliche Veränderungen, Einbringung durch Mieter, Rückbauverpflichtung
- Aufnahme von Partnern / BAG, Praxisnachfolgern, Untermietern
- Verkehrssicherungspflichten (v.a. Abwälzung der Räum- und Streupflichten)
- Kündigung, a.o. Kündigungsrechte (Tod, Berufsunfähigkeit, Z.Entziehung)
- Werbung, Praxisschild, Hinweistafel bei Praxisverlegung
- Konkurrenzschutz
- Sonstiges: Anlagen zB. Pläne / Baugesuch, Hausordnung, Energieausweis