Urteile und Vergleichsbeträge RA Herrmann und RA Wicher
Hier finden Sie in dieser Kanzlei bearbeitete Fälle aus unserer Praxis (Zeitlich absteigend, nicht nach Betrag oder Verletzungsart geordnet) LG Stuttgart 16.12.2020
- 6.000,00 Euro gelungene Revisionsoperation nach unzureichender erster Frakturversorgung (86-jährige Frau) 26.01.2021 Abfindungsvergleich mit Haftpflichtversicherung RA Herrmann
- 60.000,00 Euro - Gerichtlicher Vergleich, Straßenbahnsturz, Notbremsung auf Strecke, Sturz der Klägerin, anschließend unvollständige Untersuchungen im Krankenhaus, verkannte Wirbelkörperfraktur70 -jährige Frau mit schweren Folgen, Rippenserienfraktur und BWK 12 Fraktur, nicht erkannt bei Notaufnahme und bei nachfolgenden Aufenthalten im Krankenhaus mit nachfolgenden Lähmungserscheinungen 16.12.2020, LG Stuttgart 15 O 63/18, RA Herrmann
- 30.000,00 Euro 99% -Vergleich Behandlungskostenregress der Krankenkasse aus fehlerhafter Schulterarthroskopie mit Anfräsen des Acromions und nachfolgender Fraktur des dünnen Knochens (Acromionfraktur) LG Bonn 3 O 117/19, RA Herrmann 02.04.2020
- 8.300 € Schmerzensgeld und vollständige Kostenübernahme in einem außergerichtlichen Vergleich vom 15.10.2018 mit einem niedergelassenen Facharzt nach Kassengutachten, dass die präoperativ unterlassenen gebotenen Befundungen, wie die Pflicht zur weiteren angiologischen Abklärung der erheblichen kardiovaskulären Risiken des auch an Diabetes mellitus II leidenden Patienten und die fehlerbedingte Großzehenamputation "angemessen" berücksichtigt, RA Wicher
- 5.000 € Schmerzensgeld Abfindung nach ärztlichen Behandlungsfehler Krankenhaushaftung für die Frakturversorgung und die anschließende schwere Infektion mit Wundheilungsstörung und Weiterbehandlungsnotwendigkeit Landgericht Stuttgart 15 O 325/19 gerichtlicher Vergleich vom 26.3.2020, RA Wicher
- [u|25.000 € Schmerzensgeld Abfindung nach ärztlichen Behandlungsfehler Krankenhaushaftung für die fehlerhafte osteosynthetischen Versorgung einer proximalen Ulna-Trümmerfraktur und erheblichen Gesundheitsfolgen für die Patientin (Gutachten Unfallchirurgie) Landgericht Heilbronn Hn 1 O 97/17 gerichtlicher Vergleich vom 4.2.2020, RA Wicher
- 20.000,00 Euro Abfindung Schmerzensgeld] unfallbedingte dorsale Schultergelenkluxation, mehrere Wochen ärztlicherseits verkannt, mit Knorpelschaden (Hills-Sachs-Delle), operativ versorgt mit Wiederherstellung der Beweglichkeit, außergerichtlicher Vergleich mit Haftpflichtversicherung 9/2018
- 7.000,00 Euro Schmerzensgeld Verbrennungen 2.-3.Grades an einem Bein bei junger Frau nach Laserepilation in Kosmetikstudio. Gesamte Oberschenkelrückseite und Seite betroffen, außergerichtlicher Vergleich mit Haftpflichtversicherung 8/2018
- 10.000,00 Euro Schmerzensgeld 1 Zahn außergerichtlich Vergleich mit Haftpflichtversicherung. Zahnarzt extrahiert irrtümlich Zahn 13 (Eckzahn!!), bleibender Zahn mit Milchzahn verwechselt. Verlust eines der wichtigsten Pfeilerzähne im Oberkiefer. Umfangreiche Umstellung über mehrere Jahre erforderlich.4/2018 RA Herrmann
- 60.122,89 Euro Schadensersatz (Regress der Krankenkasse) für Kuren und psychiatrische Behandlungen bei Opfer eines Verbrechens, VU 100 % LG Stuttgart 26.Zivilkammer 6/2018 RA Herrmann
- 100.000 € Schmerzensgeld Abfindung nach ärztlichem Behandlungsfehler Krankenhaushaftung für die folgenschwere Unterlassung notwendig gebotener weiterer Befunde eines diagnostizierten klaffenden Introitus und Rektozelle, keine umfängliche koloproktologische Untersuchung (Gutachten Gynäkologie, urologische Diagnostik) Langzeitschäden und Mehrfachoperationen der Patientin bedingen die Schadenshöhe Landgericht Stuttgart 15 O 323/14 gerichtlicher Vergleich vom 12.10.2018, RA Wicher
- 4.300,00 Euro außergerichtl. Vergleich mit Haftpflichtversicherung 23.11.2017 1 Unterschenkel Epilation mit gepulstem Laserlicht in Studio, Verbrennungen und Vernarbungen RA Herrmann
- 4.000,00 Euro Vergleich AG Böblingen 22.11.2017 1 Unterschenkel Epilation mit gepulstem Laserlicht in Studio, Verbrennungen und Vernarbungen RA Herrmann
- 13.000 Euro Schmerzensgeld gefährliche Körperverletzung gezielter Tritt gegen Kopf des Opfers mit Schuh, Schädelfraktur. LG Stuttgart, 01.04.2016, AZ: 20 O 422/16 Vertretung RA Wicher
- 1.500 Euro Schmerzensgeld Einfache Körperverletzung Schlag ins Gesicht ohne wesentliche Folgen - Faschingsveranstaltung (Amtsgericht Stuttgart, Versäumnisurteil vom 08.09.2016, Vertretung RA Wicher
- 35.000,00 Euro Gesamtabfindung für Schmerzensgeld schuldlos Motorradunfall (Großzehenamputation, Zehenfrakturen, Quetsch-/Risswunde Unterschenkel, Kahnbeinfraktur, Zukunftsschaden) 6/2016 RA Herrmann
- 400.000,00 Euro Gesamtabfindung Schmerzensgeld (240.000) + Umbaukosten nach Behandlungsfehler nicht indizierte Th9/10-Operation inkompl. Querschnittslähmung, Abfindungsvergleich ] außergerichtlich 3/2015 RA Herrmann
- 190.000,00 Euro Behandlungskostenregress der Krankenkasse, Behandlungskosten nach nicht indizierter Th9/10-Operation , Folge: inkompl. Querschnittslähmung Abfindungsvergleich ] volle Haftung, Höhe streitig, gerichtlicher Vergleich LG Hechingen 11/14 RA Herrmann
- 8.500,00 Euro Schmerzensgeld Abfindungsvergleich ] Muskelbündelabrisse Gesäßmuskel wegen Sturz im Supermarkt-Abfindung außergerichtlich 11/14)RA Herrmann
- 3.500,00 Euro Schmerzensgeld Gerichtlicher Vergleich LG Stuttgart Abfindungsvergleich ] 1 Zahn fehlerhaft überkront, weitere Beschwerden (freiliegende Zahnhälse) hochstreitig, ob behandlungsfehlerbedingt.10/14
- 6.500,00 Euro Schmerzensgeld gerichtlicher Abfindungsvergleich LG Tübingen verkannte Radiusköpfchenluxation nach Sturz im Kindergarten Fehlheilung, 2 Operationen, vollständige Ausheilung, Befunderhebungsfehler 10/14
- 7.500,00 Euro Schmerzensgeldabfindung gerichtlicher Vergleich LG Stuttgart Behandlungsverzögerung nach Patellafraktur, Entscheidung über Op oder konservative Behandlung übers Wochenende hinausgeschoben, Folge Schlaganfall durch Thrombe, 1 Jahr Reha bis vollst. Rehabilitation, Rentnerin 8/14
- 12.500,00 Euro Schmerzensgeld Abfindungsvergleich Fehlerhafte Hallux valgus Operation, Nachoperation 3/14
- 13.500,00 Euro Schmerzensgeld Abfindungsvergleich Behandlungsverzögerung, Befunderhebungsfehler, verzögerte Behandlung bei Hodgkin Lymphom, bei Vollremission 5/13
- 50.000,00 Euro Schmerzensgeld Abfindungsvergleich Handverletzung Bagger kippt beim Verladen auf Hänger um, rechte Hand des Helfers wird zertrümmert, multiple Verletzungen, Hand kann gerettet werden, starke Funktionsbehinderung auf Dauer, 35 Jahre, Zimmermann, Haftpflichtversicherung des Baggerfahrers. Juli 2013
- 30.000,00 Euro Schmerzensgeld fehlerhafte VKB-Plastik LG Karlsruhe, 3 O 243/12 Vergleich; 30.000,00 Euro Bei der Kl. wurde nach Sportverletzung eine Ersatzplastik des vorderen Kreuzbandes durchgeführt, bei der die Bohrkanäle fehlerhaft platziert wurden, in der Folge brach eine zu lange Interferenzschraube und schädigte noch den Knorpel. Nach Abzug bereits außergerichtlich bezahlter 20.000,00 Euro erhielt die Kl. weitere 10.000,00 Euro (eingeklagt waren weitere 15.000,00 Euro) , der gerichtliche Vergleichsvorschlag wurde angenommen. 12/2012
- 21.000,00 Euro Schmerzensgeld +materielle Schäden für fehlerhafte Hüftgelenks-TEP 10/2012-außergerichtlich Nach der Erstoperation Durchbruch der Hüftgelenkspfanne um 1,5 cm durch Beckenboden in das kleine Becken, Revisionsoperation. Abfindungsbetrag gesamt 30.000,00 Euro
- 25.000,00 Euro| OLG Stuttgart Schmerzensgeld für LWK-Fraktur mit OP durch Sturz wegen freilaufendem Hund 09/2012
- 12.000,00 Euro Schmerzensgeld Arzthaftung wegen übersehender Fraktur eines Brustwirbels mit Keilwirbelbildung und falschem Hinweis, es seien nur schmerzhafte Prellungen - außergerichtliche Einigung mit 2 Haftpflichtversicherungen März 2012
- 10.000,00 Euro Schmerzensgeld Abfindungsvergleich Arzthaftung wegen fehlerhafter Versorgung einer distalen Radiusfraktur (C3-Verletzung) LG Ellwangen März 2012
- 3.000,00 Euro Schmerzensgeld Hundebiss in Ferse, 09/11 außergerichtlich
- 15.000,00 Euro Behandlungsfehler mit Folgen Der Orthopäde führte bei einer behinderten, querschnittsgelähmten Patientin mit Shunt-Ventilschlauch eine chiropraktische Manipulation an der HWS durch.Er umfasste mit beiden Händen seitlich den Kopf-Hals-Übergang , hob die Patientin ca. 20 cm aus dem Stuhl heraus , hielt sie in dieser Position, drehte den Kopf leicht nach links, und nach rechts, zognoch 2-3-Mal nach oben. Es knackte. Es ergab sich eine Schmerzlinderung, die Patientin verfiel jedoch mehrere Stunden später in ein Wachkoma. Die Untersuchung ergab einen diskonnektierten Katheter, im CCT erweitertes Ventrikelsystem. Am selben operativer Revisionseingriff, neuer Peritonealkatheter. Am 10. Tag nach der OP entwickelte hatte die Patientin einen Decubitus (IV-C-D), der chirurgisch nachoperiert werden musste. Versicherer und Klinikträger kooperativ, Arzt 5.000,00, Klinik 10.000, Euro. 2011
- 26.000,00 Euro Verkehrsunfall mit Zukunftsvorbehalt für weitere kieferchirurgische Behandlungen: Verletzungen: contusio cerebri (SHT Grad I) mit Bewusstlosigkeit 30.Min. Kopfplatzwunde HWS-Distorsion Unterkiefer-Collum-Fraktur Alveolarfortsatzfraktur (Längsfraktur) im Oberkiefer in regio 11 und 21,Frakturierung des Zahnes 22 mit Intrusion tief in das Zahnfach,Kronenfraktur und Intrusion des Zahnes 21, Riss-Quetschwunde unterhalb der Unterlippe, und am Kinn, Prellungen, über 80 kieferchirurguische Behandlungen, 2 Implantate Vergleich 09/11 LG Stuttgart
- 25.000,00 Euro Kniegelenk Verkehrsunfall, Radfahrerin wurde von entgegenkommendem PKW gestreift, Rechtsfahrverstoß, Abfindung für hintere Kreuzbandruptur HKB, Innenbandruptur, Meniskusverletzung, verbleibende Belastungsschmerzen, kein Knieen mehr möglich, auch Treppensteigen, Bergwandern. Nach Klageerhebung Vergleich unter Einbeziehung des Zukunftsschadens, hypothetisches Mitverschulden 20 %. LG Stuttgart12/2010
- 11.000,00 Euro Tierhalterhaftung Pferd, außergerichtlich: Schultergelenksdistorsion, Abriß tuberculum majus, Operation, folgenlos nach 10 Monaten, Metallentfernung 11/2010.
- 40.000 Euro Schmerzensgeld Behandlungsfehler. Schaden: Linksseitige Erblindung nach Jochbein-/Orbitaboden-OP] Die Kl. wurde wegen eines Jochbeinbruches operiert. Stunden nach der Operation fand die Erstkontrolle statt, man entdeckte eine Hämatombildung und einen Exophtalmus, eine Notoperation konnte den Sehnervschaden nicht mehr beseitigen. Vorwurf u.a.: Unterlassene unmittelbare Visuskontrolle nach der OP. Vergleich in Güteverhandlung ohne Sachverständigengutachten, Kl.-Vorstellung: 80.000 Euro, Gericht: Angemessen sind 70.000 Euro für einseitige Erblindung, Vergleich zur Abkürzung des Prozesses LG Stuttgart 11.06.2010.
- 10.000,00 Euro Schmerzensgeld, allergische Überempfindlichkeitsreaktionen auf Heizölgase; 20.000,00 Euro Materieller Schaden (Beseitigungskosten) Abfindung für Heizölaustritt an Privathaus) Haftpflichtversicherung des Unternehmers, außergerichtliche Einigung. Beim Betanken eines Heizöltanks kam es durch fehlerhaften Anschluss des Betankungsschlauches zum Heizölaustritt am benachbarten Doppelhaus. Heizöl drang in Boden, Wand und Zwischendämmschicht, Geruchsbelastung bei entsprechender Wetterlage, Erkrankung der Nachbarhauseigentümerin, Unverträglichkeitsreaktionen; Unbenutzbarkeit des Schlafzimmers wegen bleibender bzw. wiederkehrender Geruchswahrnehmung. (Vertretung: RA HP Herrmann) April 2008
- 4.500,00 Euro Schmerzensgeld Zahnarzthaftung für mangelhaften Zahnersatz: Honoraranspruch weg, Schmerzensgeld. 10 Nachbehandlungstermine, 9 Zähne neu zu behandeln: Zahnarztrechnung hinfällig, (Vergleich in gerichtlichem selbständigen Beweisverfahren , 2009
- 120.000 Euro Fahrrad-Verkehrsunfall: Mann Mitte 30, Schädelhirntrauma (3. Grades) mit Hirnstammkontusion und multiplen Scherverletzungen, Wirbelsäulentrauma mit HWS-Instabilitat C 0 / C1 und Querfortsatzfrakturen LWK 2-5,Beckentrauma mit Acetabulum- und Beckenkammfraktur links mit Symphysensprengung, Lungenkontusion links mit Hautemphysem, Bauchtrauma mit retroperitonealem Hämatom und freier Flussigkeit bei Peritonealeinrissen, isolierte Femoralislasion links Mitverschulden: 10 % Schmerzensgeld gegnerische Haftpflichtversicherung: 120.000,- Euro (Vertretung RA G.Hübler)
- 335.000 Euro Schmerzensgeld Fußgänger/PKW LG Stuttgart, 17.05.06, Vergleich 9 O 575/05 - Persönlichkeitszerstörung - Der 67 - jährige Rentner, wurde bei abendlicher Dunkelheit an einem Fußgängerüberweg vom Fahrer eines PK übersehen. Er prallte mit dem Hinterkopf auf die Straße. Verletzungen (Primärschaden): Schädelhirntrauma mit traumatischer subduraler Blutung links, bifrontalen Hirnkontusionen, traumatischem Hirnödem und Schädelkalottenfraktur(en). Sekundärschaden: Als therapeutische Verletzungsfolge ist zu entschädigen: Entlastungskraniotomie links mit Duraplastik und Anlage einer Hirndrucksonde (Kochendeckelnentfernung) , eine Zystofixanlage, eine PEG-Anlage sowie eine Knochendeckelreimplantation. Ferner: Postoperative Schmerzen, die zu unterstellen sind, aber nicht geäußert werden konnten/können Respiratorische Insuffizienz nach Aspirationspneumonie, Infektion im HNO-Bereich, Transaminasenerhöhung , posttraumatische Elektrolytentgleisung, rezidivierende Harnwegsinfekte sowie Colitis ( Antibiotika-assoziierte). Dauerschaden : Spastische Tetraparese (inkomplette Lähmung aller vier Extremitäten), Globale Aphasie ( zentrale Sprachstörung, Schädigung des Sprachzentrums) Rückläufige Dysphagie (Schlucklähmung) Hirnorganisches Psychosyndrom nach SH-Trauma Inkontinenz komplett Es bestand damit unfallbedingt eine maximal schwere Gesamtbehinderung, und ein nahezu völliger Verlust der Persönlichkeit sowie des Selbsterlebens und eine Reduktion auf den Zustand eines Kleinkindes.
- 325.000 Euro Schmerzensgeld Arzthaftung + 128.500,00 Euro Zusatzpflegekosten] Arzthaftung, 63-jähriger Rektor, Intensivstation, Überwachungsverschulden, Nichterkennen Pleuraerguss, Unterlassung einfachster Diagnostik,Hypoxie 8 Stunden, hypoxischer cerebraler Schaden, Tetraparese, Inkontinenz, rollstuhlgebunden, hirnorganisches Psychosyndrom, cerebrales Anfallsleiden, Schluck- und Bewegungsstörungen, Pflegestufe III ; Abfindung Kapital und Rente in einem Gesamtbetrag durch Haftpflichtversicherung, außergerichtliche Erledigung. Die privaten Zusatzpflegekosten (arbeitsteilige Pflege und Betreuung durch Familienangehörige) wurden streitig. Die Haftpflichtversicherung erkannte 2 Stunden Zusatzaufwand zu den gesetzlichen Pflegezeiten von 5, 316 Stunden/Tag an. Der klägerische Bedarf lag wegen zusätzlichen Überwachungsbedarfs bei Krampfneigung und Angstzuständen bei mindestens 10 Stunden täglich. Diese wurden mit der Klage geltend gemacht. Ein Gutachten ergab die Berechtigung des Anspruches auf Kostenerstattung von bis zu 10 Stunden täglich nach Tarif Kr III, auf Vorschlag der Kammer einigten sich die Parteien auf 8 Stunden Zusatzpflegekosten nach Tarif Kr III/Tag, die sich nach dem gerichtlich vorgeschlagenen Vergleich auf 128.500,00 Euro summierten. 2005
- 45.000,00 Euro Kniegelenk (Unfall einer Hafentouristin beim Schiffszustieg, Verkehrssicherungspflichtverletzung] 1. Instanz LG Hamburg, 2004,17.500 Euro SMG + 100,00 Euro Rente /Monat verletztes Kniegelenk, Schuldhafte VSP-Verletzung Schiffsführer, unabgesicherter Zustieg,fehlende Gangway, Knieverletzung, Kreuzbandruptur, Innenmeniskusläsion, Hinterhornabriss, Arthroskopie, Patellarsehnentransplantat, drei Monate starke Schmerzen, dann immer wiederkehrende Belastungsschmerzen, 25 % Gliedertaxe Bein auf Dauer. Berücksichtigt wurde Schock, psych.Trauma wegen beinahe-Beinverlust. Berufung der Beklagtenseite Hanseat.OLG 2004 Nach Berufungseinlegung des Bekl. verletzte sich Kl. nochmals schadensursächlich auch am anderen Knie erheblich. Hierdurch Erhöhung des Invaliditätsgrades auch am streitgegenständlichen Knie. Vergleich in Berufungsverhandlung: Beklagter und Berufungskläger zahlt 70.000,00 Euro Gesamtabfindung Schadensersatz, Schmerzensgeld/-renten-Kapitalbetrag hierin gesamt ca. 45.000,00 Euro. Die Kläger nahm daraufhin den (im Vorprozess nicht beigetretenen)verkehrssicherungspflichtigen Zweitschädiger in Anspruch, der als Veranstalter der Hafenrundfahrt die Anlegestelle und die Manöver des Schiffes nicht überwacht hatte. Das Landgericht wies die Klage über rund 35.000 Euro (Differenz zum Klagantrag aus dem Vorprozess) ab, mit der saloppen Begründung, die Verkehrssicherungspflicht sei mit Außenwirkung vertraglich auf den Schiffsführer übertragen worden, das beklagte Unternehmen hafte nicht. Dieser Begründung folgte das hans. OLG nicht, und gab der Klägerin in allen Berufungsangriffen Recht. Die Parteien einigten sich zur Meidung einer Rückverweisungsinstanz vergleichsweise auf weitere 15.000,00 Euro Zahlung durch das Veranstalter-Unternehmen ( Hans. OLG 11 U 3/06).
- 3.000,00 Euro: Hautarzt, Pigmentschaden beide Unterschenkel, Verbrennung durch Laserepilation], Depigmentierung, Aufklärungsfehler, Arzthaftung. Heilungschancen unklar. Außergerichtliche Einigung mit Haftpflichtversicherer, Abfindung (Vertretung: RA HP Herrmann) Juni 2006