zivilrechtliche Fälle und Urteile

Entschädigung aus Unfallversicherungsvertrag (UV)2004, Insektizid-Besprühung

Sachverhalt: 2001 Insektizideinsatz auf italienischer Insel, Anspruchsteller wurde vom Gemeindesprühfahrzeug auf nackte Haut mit einer Sprühmischung aus Pyrethroiden, Organophosphaten und Bacillus Thuringiensis besprüht. Einwirkung über Haut und inhalativ (Sprühnebel) blieb zunächst wegen Geruchlosigkeit unbeachtet.

Folge : Symptome 1-2 Tage später, Schmerzen, Ausschlag,Fieber, Polymyalgie. Chron.: Vielzahl von Beschwerden, sämtliche Organe betreffend, rheumaartige Schmerzen, Hautausschlag, Schluckschmerzen, Nervenschmerzen (Unterschenkel und Füße bds.), Gangstörungen, Muskelspannungsdefizite, Koordinationsstörungen, Konzentrationsstörungen, instabile Gemütslage, Immunabwehrschwäche (Anfälligkeit gg.Pilze ).

Entschädigung aus UV-Vertrag war aufgrund Kausalitätszweifeln streitig. Nachweis durch mehrere Gutachten. Außergerichtliche Einigung auf MdE /BU 55% (78.600 Euro) bei Gesamterledigung.
Weiterverfolgung von Schadensersatz- und Schmerzensgeldansprüchen gegen italienische Haftpflichtversicherer (in Italien) läuft.
Im Schadensersatzrecht wird nahezu immer die Kausalität zwischen Einwirkung und Körperschaden bestritten. Und zwar von jedem, der Insektizide, Fungizide oder andere Chemikalien eingesetzt hat, oder der für diesen haftet. Es existiert eine sehr mächtige und mit gut bezahlter Personalmacht ausgestattete "Defense"- Phalanx, und zwar quer durch alle Institutionen, ob private Unternehmen, oder öffentlich-rechtliche Leistungsträger.