Arbeitsvertrag

Die Beratung bei arbeits- und dienstvertraglichen Fragestellungen der Arbeitgeber und Arbeitnehmer/innen und der angestellten Ärzte in der Arztpraxis bzw. im Krankenhaus gehört ebenso zu unserem Tätigkeitsbereich wie die Gestaltung von Arbeitsverträgen für ärztliches und nichtärztliches Personal im niedergelassenen Bereich.

Bei der individuellen Gestaltung und Auslegung von Arbeits-, Anstellungs-, Dienst-, Belegarzt-, Honorararzt- und Konsiliararztverträgen stehen die standesrechtlichen Grundsätze besonders im Fokus. Im Hinblick auf die Arbeitsbedingungen und zur Vermeidung von Streitigkeiten gilt es darüber hinaus, die kritischen Punkte klar und eindeutig vertraglich zu regeln, insbesondere im Chefarztrecht.

Wir stehen Ihnen auch im Falle einer Veränderung oder Aufhebung des Dienst- bzw. Arbeitsverhältnisses zur Verfügung, mit dem Ziel eine einvernehmliche Lösung zu erreichen, um arbeitsgerichtliche Streitigkeiten zu vermeiden. Sollte im Einzelfall dennoch eine gerichtliche Auseinandersetzung erforderlich sein, vertreten wir Ihre Interessen selbstverständlich auch vor Gericht.