Schmerzensgeld wegen Behandlungsverzögerung

Zumeist gehen Befunderhebungs- und Diagnosefehler (Unterlassungen) mit einer Verzögerung der "richtigen" Behandlung einher, bzw. ziehen eine solche Verschleppung der Behandlung nach sich. Hier einige Beispiele von Schmerzensgeld für eine behandlungsfehlerhaft verursachte Schmerz- und Nichtbehandlungsphase.

  • LG Hamburg Datum: 6. Januar 2005 Az: 323 O 230/02 Typ: Urteil: „Dem Beklagten zu 2. ist vorzuwerfen, nicht für eine 6 Monate nach der Untersuchung vom 14.07.1995 erforderliche röntgenologische Kontrolle der Klägerin Sorge getragen zu haben, wodurch sich die Diagnose eines Mamma-Carcinoms um knapp 1 ¾ Jahre verzögert hat“ (30.000,00 Euro).
  • Das OLG Brandenburg hat für eine Behandlungsverzögerung von einem Jahr mit Urteil vom 27.08.2009 - Aktenzeichen 12 U 233/08 = 25.000,00 Euro zugesprochen.
  • Ebenda wurde für eine Behandlungsverzögerung (Nicht-Rückverlegung auf die Intensivstation) von zwei Tagen ein Schmerzensgeld von 2.500,00 Euro ausgeurteilt (OLG Brandenburg, Urteil vom 29.05.2008 - Aktenzeichen 12 U 81/06 (Vorinstanz: LG Frankfurt (Oder) - 13 O 156/03 - 08.03.2006 ))
  • Das LG Osnabrück hat für fünf Monate Nichtbehandlung 10.000,00 Euro ausgeurteilt (LG Osnabrück, Urteil vom 11.12.2002- Aktenzeichen 2 O 2047/00).